In den Sanierungsgebieten „Kurviertel“ und „Reede“ gelten besondere Regeln. Ziel ist es, die Entwicklung der Gebiete voranzutreiben und die geplante Aufwertung langfristig zu sichern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet es, dass sie für bestimmte bauliche oder rechtliche Veränderungen vorab eine Genehmigung der Stadt einholen müssen.
Eine Genehmigung wird unter anderem benötigt für:
- Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen von Gebäuden
- Modernisierungen oder wertsteigernde Maßnahmen am Gebäude
(z.B. Fenstererneuerung) - den Verkauf eines Grundstücks oder Gebäudes
- die Teilung eines Grundstücks
- die Eintragung bestimmter Rechte im Grundbuch (z.B. Grundschuld)
- Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen mit befristeter Laufzeit
Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass die Ziele der Sanierung nicht gefährdet werden. Die Stadt muss beispielsweise eingreifen, wenn:
- die Sanierung einer Gebäudefassade nicht den Gestaltungsrichtlinien der Stadt entspricht
- Gebäude verkauft werden, obwohl sie später für die Sanierung benötigt werden
- geplante Entwicklungen behindert werden
Wer eine genehmigungspflichtige Maßnahme ohne Zustimmung der Stadt umsetzt, handelt ordnungswidrig. Die Bauaufsicht kann u.U. Maßnahmen anordnen, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Wer unsicher ist, ob für ein Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist, sollte sich frühzeitig bei der Stadt informieren.
So lassen sich unnötige Kosten, Verzögerungen oder rechtliche Probleme vermeiden.
Dazu schreiben Sie gerne eine E-Mail an bauamt@stadt-borkum.de
